Was kostet die Einbürgerung?
Die Kosten setzen sich aus den Gebühren von Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, dazu kommen je nach Kanton Test, Kurs und Sprachnachweis. Je nach Wohnort sind es von wenigen hundert bis über 3000 Franken.
Die Gebühren des Bundes
Die Gebühren des Staatssekretariats für Migration sind in Artikel 25 der Bürgerrechtsverordnung festgelegt und überall gleich:
| Verfahren | Gebühr |
|---|---|
| Ordentliche Einbürgerung, volljährige Person | 100 Franken |
| Ordentliche Einbürgerung, Ehepaar mit gemeinsamem Gesuch | 150 Franken |
| Ordentliche Einbürgerung, minderjährige Person | 50 Franken |
| Minderjährige Kinder im Gesuch eines Elternteils | keine Gebühr |
| Erleichterte Einbürgerung als Ehepartner (Art. 21 BüG) | 500 Franken |
| Andere erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerung, volljährig | 500 Franken |
| Andere erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerung, minderjährig | 250 Franken |
Bei erleichterten Einbürgerungen erhebt das SEM zusätzlich bis zu 400 Franken zugunsten des Kantons für den Erhebungsbericht. Die Gebühren können verdoppelt oder halbiert werden, wenn ein Gesuch deutlich mehr oder weniger Aufwand verursacht als üblich.
Die Gebühren von Kanton und Gemeinde
Die grössten Unterschiede entstehen bei Kanton und Gemeinde. Das Gesetz erlaubt nur Gebühren, die höchstens die Kosten decken (Art. 35 BüG). Laut dem Bericht des Bundesrates vom November 2025 verlangen Kantone wie Zürich, Luzern, Schwyz und die Waadt für die Einbürgerung einer Einzelperson relativ tiefe Gebühren von rund 300 bis 500 Franken. In Basel-Landschaft und Neuenburg sind es rund 1500 Franken, in St. Gallen 2000 Franken. Die Gemeinden verlangen laut dem gleichen Bericht im Mittel 1200 bis 1500 Franken, egal ob städtisch oder ländlich.
Einige konkrete Beispiele aus den Kantonen, jeweils für eine erwachsene Einzelperson:
- Stadt St. Gallen: insgesamt 2200 Franken (Gemeinde 1400, Kanton 700, Bund 100).
- Stadt Schaffhausen: pauschal 2000 Franken für Kanton und Stadt, dazu der Bund.
- Stadt Basel: 800 Franken ab 25 Jahren, der Kanton ist seit dem 1. Juli 2026 gebührenfrei, dazu der Bund.
- Neuenburg: insgesamt 1750 Franken.
- Genf: Kanton 1250 Franken ab 25 Jahren, 850 Franken unter 25, dazu der Bund.
- Thurgau: Kanton 800 Franken, dazu Gemeinde und Bund.
- Jura: 200 Franken unter 25 Jahren, 500 bis 1000 Franken pro Dossier ab 25.
Die Übersicht aller Kantone steht in der Tabelle weiter unten.
Kosten für Test, Kurs und Sprachnachweis
Je nach Kanton kommen weitere Kosten dazu:
- Einbürgerungstest: im Aargau 50 Franken pro Versuch, in Obwalden 60, in Glarus 100, in St. Gallen 120, in Bern 260 bis 390 Franken.
- Kurse: in Solothurn ist der Neubürgerkurs mit Prüfung Pflicht und kostet 400 Franken, im Tessin kostet der Pflichtkurs mit Test 500 Franken. Freiwillige Kurse kosten zum Beispiel in Neuenburg 150 und im Jura 250 Franken.
- Sprachnachweis: Wer keinen Schulabschluss in einer Landessprache hat, braucht einen anerkannten Sprachnachweis wie den fide-Sprachenpass. Die Kosten legen die Testzentren fest.
- Dokumente: Betreibungs- und Strafregisterauszüge kosten jeweils eine kleine Gebühr.
So planst du die Kosten
Frag bei deiner Gemeinde nach dem aktuellen Gebührentarif, oft steht er im Einbürgerungsreglement. Rechne auch mit Kosten für Sprachtest und Dokumente. Wer unter 25 ist, profitiert in mehreren Kantonen von tieferen Gebühren, etwa in Genf, im Jura oder in Basel-Stadt, wo unter 25-Jährige auf Gemeindeebene keine Gebühr bezahlen.
Gebühren in allen Kantonen
| Kanton | Gebühren laut Kanton |
|---|---|
| Testgebühr je nach Gemeinde, oft rund CHF 200. | |
| CHF 260–390, von der Gemeinde festgelegt. | |
| Je nach Gemeinde. | |
| Testkosten trägt man selbst (Betrag nicht publiziert). | |
| Prüfung CHF 150, Kurs mit Prüfung CHF 420. | |
| Prüfung CHF 60, freiwilliger Kurs CHF 280–290. | |
| Keine separate Testgebühr; Verfahrensgebühren von Gemeinde, Kanton und Bund. | |
| Prüfung CHF 100, freiwilliger Kurs CHF 250. | |
| Keine separate Testgebühr publiziert. | |
| Kanton meist CHF 800–1500, dazu Gemeinde und Bund. | |
| CHF 400 für Kurs und Prüfung. | |
| Kanton gratis (ab 1.7.2026); Gemeinde z. B. Basel CHF 800; Bund CHF 100. | |
| Kanton z. B. CHF 1550; Gemeinde je nach Reglement; Bund CHF 100. | |
| Stadt Schaffhausen pauschal CHF 2000 (Kanton und Stadt), dazu Bund. | |
| Kanton CHF 1000 (Einzelperson), Gemeinde höchstens CHF 2000, dazu Bund. | |
| Nicht online publiziert (Auskunft beim Zivilstandsamt Appenzell). | |
| Test CHF 120; Stadt St. Gallen total CHF 2200 (Gemeinde, Kanton, Bund). | |
| Kanton und Bürgergemeinde zusammen höchstens rund CHF 2000, dazu Bund. | |
| CHF 50, von der Gemeinde erhoben. | |
| Kanton CHF 800 pro erwachsene Person, Gemeinde nach Tarif, Bund CHF 100. | |
| Kurs mit Test CHF 500, Kanton CHF 600, dazu Gemeinde und Bund. | |
| Gemeinde CHF 100–400, Kanton CHF 525, Bund CHF 100. | |
| Gemeinde höchstens CHF 1000, Kanton CHF 300 (Einzelperson), Bund CHF 100. | |
| Total CHF 1750 für eine erwachsene Person; freiwilliger Kurs CHF 150. | |
| Kanton CHF 1250 (ab 25 Jahren), CHF 850 unter 25; Bund CHF 100. | |
| CHF 200 unter 25 Jahren, CHF 500–1000 ab 25; freiwilliger Kurs CHF 250. |
Angaben der Kantone und Gemeinden, geprüft im Oktober 2026. Ohne Gebühr des Bundes.
Quellen
Häufige Fragen
Wie viel verlangt der Bund für die Einbürgerung?
Für die ordentliche Einbürgerung 100 Franken für eine erwachsene Person, 150 Franken für Ehepaare mit gemeinsamem Gesuch und 50 Franken für Minderjährige. Für Kinder, die in das Gesuch eines Elternteils einbezogen sind, verlangt der Bund nichts.
Warum sind die Kosten so unterschiedlich?
Kantone und Gemeinden legen ihre Gebühren selbst fest. Das Gesetz verlangt nur, dass sie höchstens die Kosten decken. In sieben Kantonen haben die Gemeinden zudem einen eigenen Spielraum bei den Gebühren.
Wann muss ich bezahlen?
Kanton und Gemeinde verlangen oft einen Teil bei der Einreichung, in Freiburg zum Beispiel einen Vorschuss von 200 Franken. Die Gebühr des Bundes fordert das SEM im Voraus ein. Wird sie nicht fristgerecht bezahlt, tritt das SEM auf das Gesuch nicht ein.