Einbürgerung in der Schweiz: der komplette Überblick

Wer seit vielen Jahren in der Schweiz lebt, kann das Schweizer Bürgerrecht beantragen. Hier erfährst du, wer sich einbürgern lassen kann, wie das Verfahren über Gemeinde, Kanton und Bund abläuft und was es kostet.

Aktualisiert: · 4 Min. Lesezeit

Drei Wege zum Schweizer Bürgerrecht

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht auf drei Arten erwerben:

  • Ordentliche Einbürgerung: Der häufigste Weg für Menschen, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben. Gemeinde, Kanton und Bund prüfen nacheinander. Um diesen Weg geht es vor allem auf dieser Seite.
  • Erleichterte Einbürgerung: Für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, für junge Menschen der dritten Ausländergeneration und weitere besondere Fälle. Hier entscheidet der Bund. Mehr dazu im Ratgeber zur erleichterten Einbürgerung.
  • Wiedereinbürgerung: Für Personen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben.

Das Schweizer Bürgerrecht hat drei Ebenen. Wer eingebürgert wird, erhält das Bürgerrecht einer Gemeinde, des Kantons und der Schweiz. Die Gemeinde wird zu deinem Bürgerort oder Heimatort, auch wenn du später umziehst.

Die Voraussetzungen in Kürze

Der Bund legt Mindestvorschriften fest, die Kantone können weitere Anforderungen stellen. Für die ordentliche Einbürgerung gilt nach Bundesrecht:

  • Du besitzt bei der Gesuchstellung eine Niederlassungsbewilligung C.
  • Du hast insgesamt zehn Jahre in der Schweiz gelebt, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich müssen es aber mindestens sechs Jahre sein.
  • Du erfüllst die Wohnsitzfrist deines Kantons, je nach Kanton zwei bis fünf Jahre.
  • Du bist erfolgreich integriert: Du beachtest die öffentliche Sicherheit und Ordnung, respektierst die Werte der Bundesverfassung, verständigst dich mündlich mindestens auf Niveau B1 und schriftlich auf A2 in einer Landessprache und nimmst am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung teil.
  • Du bist mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz vertraut, hast also Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft und nimmst am sozialen und kulturellen Leben teil.
  • Du gefährdest die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht.

Alle Details erklärt der Ratgeber zu den Voraussetzungen.

So läuft das Verfahren ab

Das ordentliche Verfahren verläuft über drei Ebenen. Welche Behörde das Gesuch entgegennimmt, bestimmt der Kanton. Meist ist es die Wohngemeinde, in einigen Kantonen eine kantonale Stelle.

  1. Gemeinde und Kanton prüfen deine Unterlagen, deine Integration und deine Grundkenntnisse. Dazu gehören je nach Kanton ein Einbürgerungstest, ein Gespräch oder beides.
  2. Können Kanton und Gemeinde die Einbürgerung zusichern, geht das Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM). Es erteilt die Einbürgerungsbewilligung des Bundes, in der Regel innert acht Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
  3. Danach entscheidet der Kanton innert eines Jahres. Mit dem rechtskräftigen Entscheid erwirbst du das Gemeinde-, das Kantons- und das Schweizer Bürgerrecht.

Die einzelnen Schritte, typische Unterlagen und was bei einem Umzug passiert, findest du im Ratgeber zum Ablauf.

Der Einbürgerungstest

Die Grundkenntnisse prüft jeder Kanton auf seine Weise. Das Bundesrecht erlaubt den Kantonen, einen Test zu verlangen, schreibt aber keinen vor. Entsprechend unterschiedlich ist die Praxis:

  • Schriftlicher Test: etwa in Zürich (50 Fragen), Bern (48 Fragen), im Aargau (45 Fragen) und in der Waadt (48 Fragen).
  • Gespräch: zum Beispiel in Basel-Stadt, Freiburg, Nidwalden oder Neuenburg, wo im Gespräch 16 Fragen gestellt werden.
  • Kurs mit Test: in Solothurn und im Tessin.
  • Je nach Gemeinde: etwa in Luzern, Schwyz, St. Gallen, Graubünden, im Thurgau und im Wallis.

Wie es in deinem Kanton aussieht, findest du auf der jeweiligen Kantonsseite. Dort gibt es auch Übungsfragen und einen Probetest.

Was die Einbürgerung kostet

Die Gebühren dürfen höchstens die Kosten decken. Der Bund verlangt für eine erwachsene Person 100 Franken, für Ehepaare mit gemeinsamem Gesuch 150 Franken und für Minderjährige 50 Franken. Dazu kommen die Gebühren von Kanton und Gemeinde, die sehr unterschiedlich sind. Laut einem Bericht des Bundesrates von 2025 liegen die kantonalen Gebühren für eine Einzelperson in Kantonen wie Zürich, Luzern, Schwyz und der Waadt bei rund 300 bis 500 Franken, in Basel-Landschaft und Neuenburg bei rund 1500 Franken und in St. Gallen bei 2000 Franken. Eine Übersicht gibt der Ratgeber zu den Kosten.

Nach der Einbürgerung

Als Schweizerin oder Schweizer kannst du auf allen Ebenen abstimmen und wählen, Initiativen und Referenden unterschreiben und selbst für ein Amt kandidieren. Du kannst einen Schweizer Pass und eine Identitätskarte beantragen.

Mit dem Bürgerrecht kommen auch Pflichten. Männer unterstehen der Militärdienstpflicht. Wer keinen Militär- oder Zivildienst leistet, bezahlt eine Wehrpflichtersatzabgabe. Bei Doppelbürgern wird der Militärdienst in der Regel in dem Staat geleistet, in dem sie zum Zeitpunkt der Aushebung wohnen.

Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht seit dem 1. Januar 1992 ohne Einschränkungen. Ob dein Herkunftsland dir erlaubt, deine bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten, hängt von dessen Recht ab. Erkundige dich frühzeitig bei der Vertretung deines Landes.

So bereitest du dich am besten vor

Finde zuerst heraus, wie dein Kanton prüft und welche Wohnsitzfrist gilt. Plane danach den Sprachnachweis, falls du ihn brauchst, denn Termine für Sprachtests sind oft Wochen im Voraus ausgebucht. Für den Test selbst helfen ein Lernplan und regelmässiges Üben, mehr dazu im Ratgeber Lernplan für den Test.

Quellen

Häufige Fragen

Wie lange muss ich in der Schweiz leben, um mich einbürgern zu lassen?

Für die ordentliche Einbürgerung insgesamt zehn Jahre, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich musst du aber mindestens sechs Jahre hier gelebt haben. Dazu kommt die Wohnsitzfrist deines Kantons von zwei bis fünf Jahren.

Brauche ich den C-Ausweis?

Ja. Für die ordentliche Einbürgerung musst du bei der Gesuchstellung eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen.

Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?

Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht seit dem 1. Januar 1992 ohne Einschränkungen. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behältst, hängt aber vom Recht deines Herkunftslandes ab. Darüber können die Schweizer Behörden keine Auskunft geben.

Wie lange dauert eine Einbürgerung?

Das hängt stark von Kanton und Gemeinde ab. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet in der Regel innert acht Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Danach hat der Kanton ein Jahr Zeit für seinen Entscheid. Weil Gemeinde, Kanton und Bund nacheinander prüfen, dauert das ganze Verfahren meist deutlich länger als ein Jahr. Appenzell Innerrhoden nennt zum Beispiel rund anderthalb Jahre.