Erleichterte Einbürgerung
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern und für junge Menschen der dritten Ausländergeneration gibt es einen kürzeren Weg zum Bürgerrecht. Hier entscheidet nicht der Kanton, sondern der Bund.
Was ist anders als bei der ordentlichen Einbürgerung?
Bei der erleichterten Einbürgerung entscheidet der Bund, also das Staatssekretariat für Migration (SEM). Der Kanton erstellt einen Erhebungsbericht über deine Integration. Die Wohnsitzfristen sind kürzer, die Integration wird aber ebenfalls geprüft: Du musst die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten, die Werte der Bundesverfassung respektieren, dich in einer Landessprache verständigen können und am Wirtschaftsleben oder an Bildung teilnehmen.
Wichtig: Befreiungen von kantonalen Tests gelten hier nicht automatisch. In Neuenburg werden Gesuchstellende für die erleichterte Einbürgerung zum Beispiel immer mündlich befragt, und in Luzern dient die Liste «100 Fragen und Antworten» genau diesem Gespräch.
Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizern
Nach Artikel 21 des Bürgerrechtsgesetzes kannst du nach der Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer ein Gesuch stellen, wenn du:
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit deinem Ehemann oder deiner Ehefrau lebst und
- dich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hast, davon ein Jahr unmittelbar vor dem Gesuch.
Lebst oder lebtest du im Ausland, ist ein Gesuch ebenfalls möglich, wenn ihr seit sechs Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebt und du eng mit der Schweiz verbunden bist. Das gilt auch, wenn dein Ehepartner das Schweizer Bürgerrecht erst nach der Heirat durch eine Wiedereinbürgerung oder eine erleichterte Einbürgerung aufgrund eines Schweizer Elternteils erworben hat.
Mit der Einbürgerung erhältst du das Kantons- und Gemeindebürgerrecht deines Schweizer Ehepartners.
Die dritte Ausländergeneration
Seit 2018 können junge Menschen erleichtert eingebürgert werden, deren Familie seit drei Generationen in der Schweiz lebt. Nach Artikel 24a gelten alle folgenden Bedingungen:
- Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren oder hat glaubhaft ein Aufenthaltsrecht erworben.
- Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
- Du bist in der Schweiz geboren.
- Du hast eine Niederlassungsbewilligung und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
Das Gesuch musst du bis zum 25. Geburtstag einreichen. Du erhältst das Bürgerrecht deiner Wohngemeinde und deines Wohnkantons.
Weitere Fälle
Erleichtert eingebürgert werden können unter bestimmten Bedingungen auch Kinder eines Schweizer Elternteils, die das Bürgerrecht nicht bei der Geburt erhalten haben, sowie staatenlose Kinder. Wer das Schweizer Bürgerrecht verloren hat, kann eine Wiedereinbürgerung beantragen. Die Details erklärt das SEM auf seiner Website.
Ablauf und Kosten
Du reichst das Gesuch beim SEM ein. Der Wohnkanton erstellt einen Erhebungsbericht, oft mit einem Gespräch. Das SEM entscheidet in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang dieses Berichts (Art. 23 BüV). Die Gebühr beträgt 500 Franken, für Minderjährige in den übrigen Fällen 250 Franken. Dazu erhebt das SEM bis zu 400 Franken für den Bericht des Kantons.
Quellen
Häufige Fragen
Wann kann ich mich als Ehepartner eines Schweizers erleichtert einbürgern?
Wenn du seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit deiner Schweizer Ehefrau oder deinem Schweizer Ehemann lebst und insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gelebt hast, davon das letzte Jahr unmittelbar vor dem Gesuch (Art. 21 BüG).
Brauche ich für die erleichterte Einbürgerung einen C-Ausweis?
Das Gesetz nennt für Ehepartner keine Niederlassungsbewilligung als Bedingung, sondern die Dauer der Ehe und des Aufenthalts. Für die dritte Generation verlangt es dagegen ausdrücklich eine Niederlassungsbewilligung.
Was kostet die erleichterte Einbürgerung?
Das SEM verlangt 500 Franken. Dazu erhebt es bis zu 400 Franken zugunsten des Kantons für den Erhebungsbericht.