Ablauf der Einbürgerung: Schritt für Schritt

Die ordentliche Einbürgerung verläuft über drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund. Hier siehst du, was in welcher Reihenfolge passiert, welche Unterlagen du typischerweise brauchst und welche Fristen gelten.

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Überblick: drei Ebenen, eine Reihenfolge

Das Bürgerrechtsgesetz regelt das Verfahren in den Artikeln 13 und 14. Vereinfacht gilt: Zuerst prüfen Gemeinde und Kanton, dann erteilt der Bund seine Bewilligung, und am Schluss entscheidet der Kanton. Die genaue Ausgestaltung ist kantonal verschieden, etwa ob der Test vor oder nach dem Gesuch kommt.

1. Voraussetzungen klären

Prüfe zuerst, ob du die Voraussetzungen erfüllst: Ausweis C, zehn Jahre Aufenthalt und die Wohnsitzfrist deines Kantons. Viele Gemeinden bieten ein Informationsgespräch an. In Glarus ist ein Informationsabend sogar Pflicht, in Appenzell Ausserrhoden ein Erstgespräch.

2. Sprachnachweis und Test planen

Wenn du nicht befreit bist, brauchst du einen Sprachnachweis, oft den fide-Sprachenpass. In mehreren Kantonen musst du ausserdem den Einbürgerungstest bestehen, bevor du das Gesuch einreichst, zum Beispiel in Bern, im Aargau, in Obwalden, in Appenzell Ausserrhoden, in Glarus und in Genf. In Solothurn und im Tessin besuchst du einen Kurs mit Abschlusstest.

3. Gesuch einreichen

Welche Behörde das Gesuch entgegennimmt, bestimmt der Kanton. Meist ist es die Wohngemeinde. Typische Unterlagen sind:

  • Gesuchsformular und Lebenslauf
  • Ausweis C und Pass
  • Bestätigungen über die Wohnsitzdauer
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Sprachnachweis und, wo verlangt, Testbestätigung
  • Nachweise zu Arbeit oder Ausbildung

Die genaue Liste gibt dir die zuständige Stelle. Mit dem Gesuch werden in der Regel die ersten Gebühren fällig.

4. Abklärungen und Gespräch

Gemeinde und Kanton klären deine Integration ab. Oft erstellt eine kantonale Stelle oder die Polizei einen Erhebungsbericht. Viele Gemeinden laden dich zu einem Einbürgerungsgespräch ein, in dem es um deinen Alltag, deine Gemeinde und dein Wissen über die Schweiz geht. In manchen Kantonen prüft das Gespräch auch die Grundkenntnisse. Tipps dazu im Ratgeber zum Einbürgerungsgespräch.

Danach entscheidet die zuständige Behörde über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Je nach Kanton ist das der Gemeinderat, eine Kommission, die Bürgergemeinde oder die Gemeindeversammlung.

5. Bewilligung des Bundes

Können Kanton und Gemeinde die Einbürgerung zusichern, leitet der Kanton das Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das SEM die Einbürgerungsbewilligung des Bundes. Es entscheidet in der Regel innert acht Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (Art. 23 BüV). Die Gebühr des Bundes beträgt 100 Franken für eine erwachsene Person und wird im Voraus erhoben.

6. Entscheid des Kantons

Nach der Bewilligung des Bundes trifft der Kanton seinen Einbürgerungsentscheid innert eines Jahres. Verstreicht diese Frist, verliert die Bewilligung des Bundes ihre Gültigkeit (Art. 14 Abs. 1 BüG). Werden in dieser Zeit Tatsachen bekannt, die gegen die Einbürgerung sprechen, lehnt der Kanton ab.

Mit dem rechtskräftigen Entscheid erwirbst du gleichzeitig das Bürgerrecht der Gemeinde, des Kantons und der Schweiz. Je nach Kanton entscheidet zum Beispiel der Regierungsrat, der Grosse Rat oder eine kantonale Behörde. In einigen Kantonen erteilt das Parlament die Einbürgerung, etwa der Grosse Rat in Freiburg, im Wallis und in Appenzell Innerrhoden oder der Landrat in Basel-Landschaft.

Nach dem Entscheid

Mit dem neuen Bürgerrecht kannst du einen Schweizer Pass und eine Identitätskarte beantragen. Manche Kantone und Gemeinden laden zu einer Feier ein. Ab jetzt kannst du abstimmen und wählen.

Umzug während des Verfahrens

Haben Kanton und Gemeinde die Integration bereits abschliessend geprüft, bleiben sie bei einem Umzug zuständig (Art. 18 Abs. 2 BüG). Ziehst du vorher um, kann das Verfahren enden. In Appenzell Ausserrhoden wird es bei einem Gemeindewechsel gegenstandslos. Wer einen Umzug plant, sollte ihn deshalb vorher mit der zuständigen Stelle besprechen.

Quellen

Häufige Fragen

Wo reiche ich das Einbürgerungsgesuch ein?

Das bestimmt der Kanton (Art. 13 BüG). In den meisten Kantonen ist es die Wohngemeinde, in einigen eine kantonale Stelle, zum Beispiel in Uri die Justizdirektion oder in Nidwalden das Zivilstandsamt und Bürgerrecht in Stans.

Was passiert, wenn ich während des Verfahrens umziehe?

Haben Kanton und Gemeinde die Voraussetzungen zur Integration bereits abschliessend geprüft, bleiben sie zuständig (Art. 18 Abs. 2 BüG). Sonst kann ein Umzug das Verfahren beenden, in Appenzell Ausserrhoden etwa wird es gegenstandslos. Kläre einen Umzug vorher mit der zuständigen Stelle.

Wann bin ich offiziell Schweizerin oder Schweizer?

Sobald der kantonale Einbürgerungsentscheid rechtskräftig ist. Dann erwirbst du gleichzeitig das Gemeinde-, das Kantons- und das Schweizer Bürgerrecht (Art. 14 Abs. 3 BüG).