Häufige Fragen zur Einbürgerung

Kurze, verlässliche Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, mit Links zu den ausführlichen Ratgebern.

Hier findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ausführliche Erklärungen stehen in unseren Ratgebern zur Einbürgerung, und alles zu deinem Kanton findest du auf der jeweiligen Kantonsseite.

Wer kann sich in der Schweiz einbürgern lassen?

Für die ordentliche Einbürgerung brauchst du eine Niederlassungsbewilligung C und zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch. Dazu kommen die Wohnsitzfrist deines Kantons und eine erfolgreiche Integration. Alle Voraussetzungen

Zählen die Jahre als Kind doppelt?

Ja. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt. Tatsächlich musst du aber mindestens sechs Jahre in der Schweiz gelebt haben.

Muss ich einen Einbürgerungstest machen?

Das bestimmt dein Kanton. Viele Kantone verlangen einen schriftlichen Test, andere prüfen im Gespräch oder nach einem Kurs. Personen mit mehreren Jahren Schulbildung in der Schweiz sind oft befreit. So prüft dein Kanton

Wie schwer ist der Einbürgerungstest?

Mit Vorbereitung gut machbar. Die Bestehensgrenze liegt je nach Kanton bei 60 Prozent, etwa in Zürich und Bern, bis rund 75 Prozent im Aargau. Die Fragen betreffen Wissen, das man im Schweizer Alltag braucht.

Welches Sprachniveau brauche ich?

Mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich in einer Landessprache. Einige Kantone verlangen mehr, zum Beispiel B2 mündlich in Schwyz, Nidwalden, Zug und im Thurgau. Mehr zum Sprachnachweis

Was kostet die Einbürgerung?

Der Bund verlangt 100 Franken für eine erwachsene Person. Dazu kommen Kanton und Gemeinde. Insgesamt sind es je nach Wohnort von wenigen hundert bis über 3000 Franken. Kosten in allen Kantonen

Wie lange dauert die Einbürgerung?

Das SEM entscheidet in der Regel innert acht Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen, danach hat der Kanton ein Jahr Zeit. Weil Gemeinde, Kanton und Bund nacheinander prüfen, dauert das ganze Verfahren meist deutlich länger als ein Jahr.

Darf ich Doppelbürger sein?

Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht seit dem 1. Januar 1992 ohne Einschränkungen. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten darfst, hängt vom Recht deines Herkunftslandes ab.

Kann ich mich mit Sozialhilfe einbürgern lassen?

Wer in den drei Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezieht, kann grundsätzlich nicht eingebürgert werden, ausser die Sozialhilfe wird vollständig zurückbezahlt. Bei besonderen persönlichen Umständen wie Krankheit oder Behinderung wird die Situation berücksichtigt.

Was ist die erleichterte Einbürgerung?

Ein kürzerer Weg für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizern (drei Jahre Ehe, fünf Jahre Aufenthalt) und für die dritte Ausländergeneration. Hier entscheidet der Bund. Mehr zur erleichterten Einbürgerung

Muss ich nach der Einbürgerung Militärdienst leisten?

Schweizer Männer unterstehen der Militärdienstpflicht. Wer keinen Militär- oder Zivildienst leistet, bezahlt die Wehrpflichtersatzabgabe. Doppelbürger leisten den Dienst in der Regel in dem Staat, in dem sie zum Zeitpunkt der Aushebung wohnen.

Ist einbürgerungstest.ch eine offizielle Seite?

Nein. Wir sind ein unabhängiges Lernangebot und keine Behörde. Verbindlich sind immer die Angaben deiner Gemeinde, deines Kantons und des SEM.