Sprachnachweis für die Einbürgerung

Wer sich einbürgern lassen will, muss sich in einer Landessprache verständigen können. Der Bund verlangt mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich, einige Kantone verlangen mehr. Hier erfährst du, wer einen Nachweis braucht und welcher gilt.

Aktualisiert: · 2 Min. Lesezeit

Was der Bund verlangt

Nach Artikel 6 der Bürgerrechtsverordnung musst du in einer Landessprache nachweisen:

  • mündlich mindestens Niveau B1 und
  • schriftlich mindestens Niveau A2

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

B1 mündlich heisst: Du verstehst, wenn klar über vertraute Dinge aus Arbeit, Schule oder Freizeit gesprochen wird, kannst die meisten Alltagssituationen bewältigen und über Erfahrungen, Pläne und Meinungen sprechen. A2 schriftlich heisst: Du kannst kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben, zum Beispiel eine kurze Nachricht an die Schule deines Kindes.

Wer keinen Test braucht

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn du:

  • eine Landessprache als Muttersprache sprichst und schreibst,
  • mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht hast,
  • eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache abgeschlossen hast, zum Beispiel eine Lehre, die Matura oder ein Studium.

Alle anderen brauchen einen Sprachnachweis, der auf einem anerkannten Testverfahren beruht und die geforderten Niveaus bescheinigt. Häufig ist das der fide-Sprachenpass. Weitere anerkannte Zertifikate akzeptieren die Kantone, wenn sie den Qualitätsstandards für Sprachtests entsprechen.

In welcher Sprache?

Das Bundesrecht spricht von einer Landessprache, die Kantone verlangen aber in der Regel die Amtssprache ihres Kantons oder deiner Gemeinde. Im zweisprachigen Kanton Bern gilt Deutsch oder Französisch, in Freiburg und im Wallis je nach Gemeinde Französisch oder Deutsch, in Graubünden eine der drei Kantonssprachen und im Tessin Italienisch.

Kantone mit höheren Anforderungen

Die Kantone dürfen zusätzliche Integrationskriterien festlegen (Art. 12 Abs. 3 BüG). Mehrere verlangen mehr als das Bundesminimum:

Kanton Mündlich Schriftlich
Schwyz B2 B1
Nidwalden B2 B1
Zug B2 B1
Thurgau B2 B1
Basel-Landschaft B1 B1
Appenzell Ausserrhoden B1 B1
Stadt St. Gallen B1 B1

In Solothurn brauchst du für die Zulassung zum obligatorischen Neubürgerkurs Deutsch auf A2 schriftlich und B2 mündlich. Die Angaben gelten für Oktober 2026, die aktuelle Regel steht auf der Seite deines Kantons.

Wenn Lernen besonders schwerfällt

Wer die Sprachanforderungen wegen einer Behinderung, einer Krankheit oder anderer gewichtiger persönlicher Umstände nicht oder nur schwer erfüllen kann, wird angemessen berücksichtigt (Art. 9 BüV). Dazu gehören etwa eine ausgeprägte Lern-, Lese- oder Schreibschwäche oder Betreuungsaufgaben. Sprich das früh mit der zuständigen Stelle an.

Tipps für die Vorbereitung

Melde dich früh für einen Sprachtest an, Termine sind oft Wochen im Voraus belegt. Übe gezielt das, was im Test vorkommt: Gespräche über Alltag, Arbeit und Familie sowie einfache schriftliche Mitteilungen. Denk daran, dass auch das Einbürgerungsgespräch selbst dein Sprachniveau zeigt.

Quellen

Häufige Fragen

Brauche ich einen Sprachtest, wenn ich in der Schweiz zur Schule gegangen bin?

Nicht unbedingt. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn du mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache abgeschlossen hast.

In welcher Sprache muss ich den Nachweis erbringen?

Das Bundesrecht verlangt eine Landessprache. Die Kantone verlangen meist die Amtssprache des Kantons oder der Gemeinde, im Kanton Bern zum Beispiel Deutsch oder Französisch, in Graubünden Deutsch, Rätoromanisch oder Italienisch und im Tessin Italienisch.

Welche Kantone verlangen mehr als B1/A2?

Schwyz, Nidwalden, Zug und der Thurgau verlangen B2 mündlich und B1 schriftlich. Basel-Landschaft und Appenzell Ausserrhoden verlangen B1 mündlich und schriftlich, ebenso die Stadt St. Gallen.