So prüft der Kanton Zug dein Wissen
Zug prüft die Grundkenntnisse ohne schriftlichen Test, dafür in zwei Gesprächen:
- Gespräch beim Bürgerrat: Der Bürgerrat deiner Bürgergemeinde klärt ab, ob du mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut bist. Hier kommen auch Fragen zu deinem Wohnort.
- Staatsbürgerliches Gespräch beim Kanton: Wer die obligatorische Schule oder Ausbildung nicht in der Schweiz absolviert hat, wird vom kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zu einem Gespräch über Geschichte, Staatskunde sowie Rechte und Pflichten eingeladen.
Eine Bestehensgrenze oder einen öffentlichen Fragenkatalog gibt es nicht. Eine separate Testgebühr ist nicht publiziert.
Eine Zuger Besonderheit ist die Rolle der Bürgergemeinde: In jeder Gemeinde gibt es eine Einwohner- und eine Bürgergemeinde, und das Gemeindebürgerrecht erteilt die Bürgergemeinde durch den Bürgerrat. Über die Einbürgerung entscheiden insgesamt drei Behörden: die Bürgergemeinde, der Regierungsrat und das Staatssekretariat für Migration.
Was du über den Kanton Zug wissen solltest
- Gemeinden: Zug hat elf Einwohnergemeinden: Zug, Oberägeri, Unterägeri, Menzingen, Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen, Risch, Walchwil und Neuheim. Nach der Stadt Zug sind Baar und Cham am grössten. Zählt man Einwohner-, Bürger-, Kirch- und Korporationsgemeinden zusammen, sind es 43 Gemeinden.
- Grösse: Mit rund 239 km² ist Zug der kleinste Kanton mit voller Standesstimme. Er zählt rund 134 000 Einwohnerinnen und Einwohner und hat drei Sitze im Nationalrat.
- Behörden: Der Kantonsrat hat 80 Mitglieder und wird doppeltproportional gewählt, die Gemeinden sind die Wahlkreise. Er tagt etwa einmal im Monat öffentlich. Der Regierungsrat hat sieben Mitglieder und wird im Majorz gewählt. Den Landammann wählt der Kantonsrat für zwei Jahre. Die Stadt Zug hat als Parlament den Grossen Gemeinderat mit 40 Mitgliedern. In jeder Gemeinde schlichtet ein Friedensrichter, und an die kantonale Ombudsstelle kann sich wenden, wer sich von Behörden nicht verstanden fühlt.
- Volksrechte: Eine Gesetzesinitiative braucht 2000 Stimmberechtigte, ein Referendum 1500 Unterschriften innert 60 Tagen.
- Geschichte: 1315 war Zug habsburgisch und Sammelplatz vor der Schlacht am Morgarten. 1352 traten Stadt und Amt Zug dem Bund bei, gedrängt von Zürich und Luzern. 1435 versank ein Teil der Altstadt im See. Zug blieb katholisch, gehörte 1847 zum Sonderbund und schaffte 1848 die Landsgemeinde ab. Die Verfassung stammt von 1894. Philipp Etter wurde 1934 als erster Zuger Bundesrat. Am 27. September 2001 erschoss ein Attentäter im Kantonsratssaal 14 Mitglieder von Parlament und Regierung.
- Natur und Wirtschaft: Im Kanton liegen der Zugersee und der Ägerisee, bei Baar die Höllgrotten. Zug ist für tiefe Steuern und internationale Firmen bekannt, Glencore hat seinen Sitz in Baar, und die Region heisst «Crypto Valley». Die Kirschen haben eine rund 600-jährige Tradition, bekannt sind Zuger Kirsch und Zuger Kirschtorte.
Ablauf der Einbürgerung im Kanton Zug
Das Verfahren beginnt bei der Bürgergemeinde deines Wohnorts, deren Bürgerrat das Gespräch führt und über das Gemeindebürgerrecht entscheidet. Der Kanton prüft das Gesuch, führt bei Bedarf das staatsbürgerliche Gespräch und leitet das Dossier an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter. Nach der Bewilligung des Bundes erteilt der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht.
Zug verlangt Deutsch auf Niveau B2 mündlich und B1 schriftlich. Die Wohnsitzfrist beträgt fünf Jahre im Kanton, davon die letzten drei ununterbrochen in der Gemeinde.
So bereitest du dich vor
Der Kanton stellt drei Foliensätze eines staatsbürgerlichen Kurses zum Selbststudium bereit (Stand April 2026): Teil 1 zu Bund, Kanton und Gemeinde, Teil 2 zur Geschichte der Schweiz und des Kantons Zug, Teil 3 zu Föderalismus, Behörden und Gerichten des Kantons. Arbeite alle drei durch, sie zeigen dir, welche Themen dem Kanton wichtig sind.
Für das Gespräch beim Bürgerrat lohnt es sich, deinen Wohnort gut zu kennen: Wer sitzt im Gemeinderat, was macht die Bürgergemeinde, welche Vereine und Anlässe gibt es? Weil Zug B2 mündlich verlangt, solltest du auch längere Antworten flüssig formulieren können.
Mit den Übungsfragen und dem Probetest auf dieser Seite prüfst du dein Wissen vor den Gesprächen.
Wohnsitzfrist
Im Kanton Zug musst du vor dem Gesuch 5 Jahre im Kanton, davon die letzten 3 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gewohnt haben.
Dazu kommen die Voraussetzungen des Bundes: Niederlassungsbewilligung C und insgesamt 10 Jahre in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich müssen es aber mindestens 6 Jahre sein.
Quelle: Bericht des Bundesrates vom 5. November 2025 (§ 10 Abs. 1 Bürgerrechtsgesetz ZG)
Kosten
Keine separate Testgebühr publiziert.
Zu den Gebühren von Kanton und Gemeinde kommt die Gebühr des Bundes: 100 Franken für eine erwachsene Person, 150 Franken für Ehepaare mit gemeinsamem Gesuch und 50 Franken für Minderjährige.
Beispielfragen zum Kanton Zug
Teste dich: Tippe auf eine Antwort, um die Lösung und die Erklärung zu sehen.
Welcher Ort ist der Hauptort des Kantons Zug?
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Richtige Antwort: C – Zug
Laut Kantonsverfassung ist die Stadt Zug Hauptort des Kantons und Sitz der Kantonsbehörden. Baar und Cham sind nach Zug die bevölkerungsreichsten Gemeinden.
Quelle: fedlex.data.admin.ch · Geprüft Oktober 2026
Wie viele Einwohnergemeinden hat der Kanton Zug?
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Richtige Antwort: A – 11
Der Kanton Zug besteht laut Kantonsverfassung aus elf Einwohnergemeinden: Zug, Oberägeri, Unterägeri, Menzingen, Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen, Risch, Walchwil und Neuheim. Bezirke gibt es keine (Stand 2026).
Quelle: fedlex.data.admin.ch · Geprüft Oktober 2026
Welche Zuger Gemeinde hat nach der Stadt Zug die meisten Einwohner?
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Richtige Antwort: D – Baar
Gemäss Kanton Zug (ständige Wohnbevölkerung, Stand 2025) zählte die Stadt Zug rund 32'100, Baar rund 25'000 und Cham rund 18'300 Einwohnerinnen und Einwohner. Neuheim ist mit gut 2'500 Einwohnern die kleinste Gemeinde.
Quelle: cdn.zg.ch · Geprüft Oktober 2026
Offizielle Unterlagen
Diese Dokumente stellen Kanton, Gemeinden oder ihre Testanbieter zur Verfügung. Bei Abweichungen gelten immer die Angaben der Behörde.
- LernunterlageStaatsbürgerlicher Kurs für Bürgerrechtsbewerbende, Teil 1 (Bund, Kanton, Gemeinde; April 2026)cdn.zg.ch
- LernunterlageStaatsbürgerlicher Kurs, Teil 2 (Geschichte der Schweiz und des Kantons Zug; April 2026)cdn.zg.ch
- LernunterlageStaatsbürgerlicher Kurs, Teil 3 (Föderalismus, Behörden und Gerichte des Kantons Zug; April 2026)cdn.zg.ch
- InformationKanton Zug – Ordentliche Einbürgerungzg.ch
Häufige Fragen
Muss ich im Kanton Zug einen Test machen?
Einen schriftlichen Test gibt es nicht. Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst lädt dich zu einem staatsbürgerlichen Gespräch über Geschichte, Staatskunde sowie Rechte und Pflichten ein. Zusätzlich führt der Bürgerrat der Bürgergemeinde ein Gespräch mit dir.
Wer ist vom staatsbürgerlichen Gespräch befreit?
Wer die obligatorische Schulzeit oder eine Ausbildung in der Schweiz nach Schweizer Lehrplan absolviert hat, muss nicht ins staatsbürgerliche Gespräch beim Kanton.
Welches Deutschniveau verlangt Zug?
Zug verlangt mehr als das Bundesminimum: Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich.