Was ist im Kanton Schaffhausen bei Wahlen und Abstimmungen einzigartig in der Schweiz?
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Richtige Antwort: C – Es gilt eine Stimmpflicht; wer unentschuldigt fehlt, zahlt eine Busse
Laut Kantonsverfassung (Art. 23) verpflichtet das Stimm- und Wahlrecht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Wer bis zum 65. Altersjahr unentschuldigt nicht teilnimmt, bezahlt 6 Franken. Schaffhausen ist der einzige Kanton mit einer solchen Stimmpflicht und hat deshalb regelmässig eine der höchsten Stimmbeteiligungen.
Quelle: fedlex.data.admin.ch · Geprüft Oktober 2026