Welches Ziel nennt die Verfassung von Basel-Landschaft für die Stellung des Kantons im Bund?
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Richtige Antwort: D – Ein Vollkanton mit zwei Ständeräten zu werden
§ 1 der Verfassung hält fest, dass Basel-Landschaft ein eigenständiger Kanton ist. Seine Behörden sollen darauf hinwirken, dass er ein Vollkanton mit einer ganzen Standesstimme und zwei Mitgliedern des Ständerates wird. Heute hat der Kanton nur einen Ständeratssitz und eine halbe Standesstimme.
Quelle: bl.clex.ch · Geprüft Oktober 2026