Welches ist laut Kantonsverfassung die oberste Behörde von Appenzell Innerrhoden?
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Richtige Antwort: D – Die Landsgemeinde
Die Kantonsverfassung sagt: Die oberste Behörde des Landes ist die Landsgemeinde. Sie ist die Versammlung der im Kanton wohnhaften stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer. Sie ist gesetzgebende Behörde und oberste Wahlbehörde.
Quelle: ai.ch · Geprüft Oktober 2026